Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das deutsche Mietrecht ist ein besonders ausführlich normiertes Rechtsgebiet und ist zudem stark durch aktuelle Rechtsprechung konkretisiert. Gleichwohl führt es zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mietparteien, denn das aktuelle Recht ist oft schlicht unbekannt oder wird falsch angewendet. Schnell eskalieren auftretende Unstimmigkeiten und die Parteien finden sich vor Gericht wieder.

Viele dieser Rechtsstreitigkeiten ließen sich durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung vermeiden. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter in allen Fragen rund um das Mietverhältnis und kennen daher beide Seiten. 

Häufige Themen sind etwa die Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge, Geltendmachung von Mietmängeln, die Formulierung oder Abwehr einer Kündigung, die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln, die Rückforderung der Mietkaution oder die Geltendmachung von Mietrückständen, die Überprüfung oder Formulierung der Nebenkostenabrechnungen, die schnellst mögliche Wohnungsräumung oder die gerichtliche Durchsetzung von Räumungsschutzanträgen, das Begründen und Durchsetzen von Mieterhöhungen sowie die Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten. 

Des Weiteren vertreten wir Sie in Fragen der Wohnungs­eigentümergemeinschaft (WEG) und beraten Sie beim Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien.

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